Recht und Vorsorge
In einer Patientenverfügung kann jede urteilsfähige Person schriftlich im Voraus bestimmen, welche medizinischen und pflegerischen Massnahmen sie zu erhalten wünscht oder ablehnt, falls sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen auszudrücken.
Mit einer Patientenverfügung halten Sie somit Ihren persönlichen Willen fest und entlasten Ihre Angehörigen und Bezugspersonen vor schwierigen und schwerwiegenden Entscheidungen.
Im persönlichen Vorsorgeausweis, welcher in Ihrem Portemonnaie Platz findet, halten Sie für den Bedarfsfall fest, wo die Patientenverfügung hinterlegt ist.
Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Falle einer Urteilsunfähigkeit die Personen- und Vermögenssorge zu übernehmen und/oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.
Der Vorsorgeauftrag unterliegt strikten juristischen Formvorschriften.
Das Vorsorgedossier DOCUPASS von Pro Senectute stellt Merkblätter zur Verfügung, welche Ihnen beim Erstellen eine wichtige Hilfestellung bieten. Im Rahmen unserer unentgeltlichen Beratungsangebote beantworten wir Ihnen Ihre weiteren Fragen zu diesem Thema.
In unserer Gesellschaft wir das Sterben oft verdrängt. Mit Ihren persönlichen Anordnungen für den Todesfall halten Sie fest, welche Wünsche Sie im Zusammenhang mit Ihrem Sterben haben. Sie entlasten damit Ihre Angehörigen und Bezugsperson in der akuten Trauerphase bei wichtigen Entscheidungen und geben Zuversicht, dass sie Ihre persönlichen Wünsche umsetzen.
Die Anordnungen für den Todesfall sind Bestandteil des Vorsorgedossier DOCUPASS von Pro Senectute.
Sie wollen Ihr Vermögen nicht einfach planlos hinterlassen. Mit einem Testament bestimmen Sie über Ihre Hinterlassenschaft. Mehr Informationen dazu finden Sie im Vorsorgedossier DOCUPASS.
Man weiss nie, welche Wendungen das Leben nimmt. Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall mit anschliessender Urteilsunfähigkeit? Sorgen Sie mit einer Patientenverfügung oder einem Vorsorgeauftrag rechtzeitig vor.
Kann mir jemand beim Ausfüllen helfen?
Eine Patientenverfügung auszufüllen, ein Vorsorgeauftrag oder ein Testament zu erstellen, kann viele Fragen aufwerfen. Es kann Mühe bereiten und Sie verunsichern. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen beim Verfassen Ihrer Wünsche und beim Ausfüllen und Erstellen der Vorsorgedokumente sowie bei Fragen einfühlend zur Seite. Erstellen der Vorsorgedokumente sowie bei Fragen einfühlend zur Seite.
Wohin mit den ausgefüllten Dokumenten?
Physische Hinterlegung
Die Originale der Dokumente bewahren Sie am besten in Ihrer Wohnung an einem Ort auf, wo man sie ohne weitere Informationen vermuten würde. So sind sie im Ernstfall für die Vertrauensperson auch auffindbar.
Partnerschaft mit der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz
Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz und Pro Senectute ziehen in Sachen Vorsorgedossier an einem Strick. Die SPO vertreibt ab 2016 neu den DOCUPASS.
Die SPO bietet:
- Beratung und Information zu Themen rund um Patientenrechte, medizinische Behandlungen, Krankenversicherungen oder Patientenverfügung.
- Beratungsstellen in Zürich, Bern, Olten, St. Gallen, Lausanne, Genf sowie im Tessin.
- Vermittlung von spezialisierten Ansprechpartnern.
- Umfassender Patienten-Ratgeber mit Checklisten (Titel: Patientenkompass).
- Einschätzung des medizinischen Sachverhalts bei vermutetem Behandlungsfehler.
- Patientenrechtsschutzversicherung für SPO-Mitglieder.